Antrag
Notwendige Antragsunterlagen im Überblick
- Formloses Antragsschreiben einer der beteiligten Kommunen (als sog. Gruppenantrag der miteinander kooperierenden Kommunen), in dem das Kooperationsprojekt dargestellt und erläutert wird
- Kopien der Beschlussfassungen der Gemeindevertretungen, Interkommunale Zusammenarbeit mit den kooperierenden Gemeinden in den beschriebenen Bereichen durchzuführen
- Auf den Beschlussfassungen der Gemeindevertretung aufbauende vertragliche Regelung wie die Interkommunale Zusammenarbeit durchgeführt wird. In der Regel wird dieses ein öffentlich-rechtlicher Vertrag sein, in Fällen der Gründung eines Zweckverbandes eine Zweckverbandssatzung.
- Rechnerische Darlegung, dass durch die IKZ eine mindestens 15 prozentige Kosteneinsparung erfolgen wird. Dieses soll dargestellt werden in einer Gegenüberstellung der bisherigen Sach- und Personalkosten der einzelnen beteiligten Kommune zu den gesamten Personal- und Sachkosten des Kooperationsverbundes. Die Gesamtkosten des Kooperationsverbundes sollen dabei mindestens um 15 Prozent niedriger ausfallen, als die Summe der bisherigen Gesamtkosten der Kommunen.
Weitere Hinweise zur Antragstellung
Weiterhin können sonstige erläuternde Unterlagen wie evtl. vorhandene Gutachten oder sonstige Untersuchungsergebnisse, Presseberichte und ähnliches beigefügt werden.
Anträge auf Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit sind auf dem Dienstweg an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zu richten. Die Aufsichtsbehörden haben dem Antrag eine bewertende Stellungnahme beizufügen. (Nr. 4. der Rahmenvereinbarung – Antragsverfahren – 3. Absatz)
Zuständige Stelle für die Prüfung der Anträge und die Bewilligung der Mittel ist das zur „Kommunalabteilung“ gehörende Referat „Interkommunale Zusammenarbeit, welches im März 2009 geschaffen wurde.
Leiter der Kommunalabteilung, die u. a. auch das Referat „Kommunalaufsicht und Kommunalverfassungsrecht“ umfasst, ist Herr Ministerialdirigent Matthias Graf, vorher Regierungsvizepräsident in Darmstadt.
Durch die jetzt neu vorgegebene Vorlage des Antrages auf dem Dienstweg entfällt (leider) die bisherige, unkomplizierte und dem weiteren Antragsverfahren sehr dienliche Form des direkten Kontaktes mit dem Referat für Interkommunale Zusammenarbeit des Ministeriums.
Bei Schwierigkeiten oder deutlichen Zeitverzögerungen durch den neuen Weg der Antragstellung bitten wir die Kommunen um Mitteilung.